| Revisionen von Kapitalgesellschaften (OR 727 ff.) |
|
|
Unser Leistungsangebot:
| Wir organisieren Ihnen die gesetzlich
vorgeschriebenen Revisionen für Kapital-gesellschaften inklusiv
Erstellung des Revisionsberichtes. Welche Vorteile haben Sie, wenn wir für Sie die Revisionsarbeiten organisieren? Sie profitieren von unserer Fachkompetenz und unserer langjährigen Erfahrung. Sie können die Revisionskosten senken. Wir arbeiten produktiv, kompetent und zu günstigen Konditionen. |
|||||||||
| Die gesetzlichen Grundlagen der Revision: |
|||||||||
|
Alle Kapitalgesellschaften sind
revisionspflichtig. |
|||||||||
| Es wird unterschieden zwischen "Ordentlicher Revision" und
"Eingeschränkter Revision". Die "Ordentliche Revision" gilt für Publikumgesellschaften, Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme über 10 Mio, mit einem Umsatz über 20 Mio und mehr als 50 Vollzeitstellen und für Konzerne und Vorsorgeeinrichtungen. Die "Eingeschränkte Revision" gilt für Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme unter 10 Mio, mit weniger Umsatz als 20 Mio und weniger als 50 Vollzeitstellen. Kapitalgesellschaften die die Voraussetzung für die "Eingeschränkte Revision" er-füllen, können auf eine Revision verzichten (opting out) wenn sie weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt ausweisen und sämtliche Aktionäre/Gesell-schafter ausdrücklich auf eine Revision verzichten. |
|||||||||
|
|||||||||